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Ratgeber Trennung
Immobilie bei Trennung und Scheidung: übernehmen oder diskret verkaufen
Bei einer Trennung ist das gemeinsame Zuhause oft der grösste Vermögenswert und emotional der schwierigste Punkt. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, was mit Hypothek und Pensionskassengeldern geschieht und warum viele Paare die Immobilie diskret ohne öffentliches Inserat verkaufen.
Drei Möglichkeiten
- Übernahme durch einen Partner: Einer behält die Immobilie und zahlt den anderen aus. Voraussetzung ist, dass die Bank die Tragbarkeit allein bestätigt und den anderen Partner aus der Hypothek entlässt.
- Gemeinsamer Verkauf: Die Immobilie wird verkauft, die Hypothek abgelöst und der Erlös gemäss Güterrecht oder Vereinbarung aufgeteilt. Das ist oft die sauberste Lösung.
- Vorläufig behalten: Beide bleiben Eigentümer, zum Beispiel bis die Kinder grösser sind. Das braucht klare schriftliche Regeln zu Kosten, Nutzung und späterem Verkauf.
Hypothek und Pensionskassengelder
Haben beide den Hypothekarvertrag unterschrieben, haften sie in der Regel solidarisch, auch nach der Trennung. Bei einer Übernahme muss die Bank deshalb ausdrücklich zustimmen. Bei einem Verkauf wird die Hypothek aus dem Erlös abgelöst. Je nach Vertrag können Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.
Wurden Gelder aus der Pensionskasse oder der Säule 3a für den Kauf eingesetzt, müssen diese beim Verkauf grundsätzlich an die Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt werden, ausser sie werden innert zwei Jahren wieder in selbstbewohntes Wohneigentum investiert. Bei der Scheidung werden die Vorsorgeguthaben zudem geteilt. Lassen Sie diese Punkte von Ihrer Pensionskasse und einer Fachperson prüfen.
Steuern bei Übernahme und Verkauf
Übernimmt ein Ehepartner den Anteil des anderen im Zusammenhang mit der Scheidung, kann die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden, sofern beide einverstanden sind (Art. 12 Abs. 3 StHG). Beim Verkauf an Dritte wird der Gewinn dagegen besteuert. Handänderungssteuer und Notarkosten sind kantonal unterschiedlich geregelt.
Warum ein diskreter Verkauf entlastet
Ein öffentliches Inserat bedeutet Besichtigungen mit vielen Fremden, Fragen aus dem Umfeld und ein Objekt, das wochenlang online sichtbar ist. Gerade in einer Trennung belastet das zusätzlich.
Beim Off-Market-Verkauf stellen wir die Immobilie nur ausgewählten, geprüften Käufern mit Finanzierungsnachweis vor. Es gibt weniger, dafür gezielte Besichtigungen, und Nachbarn oder Bekannte erfahren nichts davon. Wir sind für beide Partner dieselbe neutrale Ansprechperson und kommunizieren transparent mit beiden.
Der Ablauf
- Kostenlose Bewertung als neutrale Grundlage für beide Partner
- Gemeinsamer Entscheid: Übernahme oder Verkauf
- Bei Verkauf: Auswahl passender Käufer aus unseren Suchmandaten
- Verhandlung mit regelmässiger Information an beide Partner
- Beurkundung, Ablösung der Hypothek und Aufteilung des Erlöses
Persönlich beraten
Ein vertrauliches Erstgespräch ist kostenlos. Wir zeigen Ihnen beiden den Marktwert und die Möglichkeiten, ruhig und ohne Druck.
Lieber öffentlich verkaufen, mit Inserat auf allen Portalen? Unser Ratgeber bei Voyage Homes erklärt den klassischen Weg.
Häufige Fragen
Muss die Scheidung abgeschlossen sein, bevor wir verkaufen?
Nein. Sie können die Immobilie schon während der Trennung verkaufen, wenn beide Eigentümer einverstanden sind. Oft erleichtert ein früher Verkauf die Scheidungsvereinbarung.
Wer bekommt wie viel vom Verkaufserlös?
Das hängt von den Eigentumsverhältnissen, dem Güterstand und Ihrer Vereinbarung ab. Wir liefern die Zahlen, die rechtliche Aufteilung klären Sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Mediator.
Sprechen Sie mit beiden Partnern?
Ja. Wir informieren beide Eigentümer gleichzeitig und gleich ausführlich. Entscheidungen treffen Sie gemeinsam.
Erfährt das Umfeld vom Verkauf?
Bei einem Off-Market-Verkauf erscheint die Immobilie auf keinem Portal. Nur geprüfte Käufer mit unterschriebener Vertraulichkeitserklärung erhalten Adresse und Unterlagen.
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Allgemeine Information, keine Steuer oder Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.
